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Wir sind Cindy und Guido, wohnen "noch" im Rhein-Sieg-Kreis (bei Bonn) und haben uns entschieden ein Bauvorhaben in der Gemeinde Grafschaft (Ahrweiler) zu planen und zu realisieren.

Mittwoch, 11. Mai 2011

Garage mit Einschränkungen

Leider wurde wohl erst letzte Woche, also eine Woche vor Baubeginn, jemand unsere Baugenehmigung durchgesehen. Hierbei wurde nämlich festgestellt, dass wir die Zwischentür (HWR-Garage) gar nicht genehmigt bekamen. Toll!!!!  Der Grund ist, dass die Garage mit dieser Zwischentür direkt dem Wohngebäude zugeordnet wird und da ist Grundvoraussetzung, dass die 3 m zum Nachbargrundstück eingehalten werden. Diese 3 Meter fehlen natürlich (Grenzbebauung). Tja, einen Vorteil hat es, wir sparen uns die teure Brandschutztür. Aber unterm Strich ist das alles sehr ärgerlich.

2 Kommentare:

  1. Sehr ärgerlich, aber irgendwie auch typisch für das Projektmanagement von Viebrock in der Planungsphase ....

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  2. Ist das eine Spezialität in Eurem Baugebiet?
    Bekommt Ihr eine Fertigbetongarage?

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